Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Grundlagen
    1. Nutzungsumfang

Die VAMOS Fitness GmbH (nachfolgend „wir“, „der Club”) behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten.

  1. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

  1. Pflichten des Mitglieds

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Einrichtung pfleglich zu behandeln. Bedienungsanleitungen für Gerätschaften sind zu beachten. Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Clubs gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt. Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Club ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  1. Nutzung der Spinde

Im Club werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Club genutzt werden. Die VAMOS Fitness GmbH ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

  1. Vertragsschluss
    1. Leistungsumfang

Der Club gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, die durch einen Aushang im Club oder auf der Webseite bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen zu nutzen. Die Nutzung der Einrichtungen des Clubs ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. Der Club ist berechtigt, einzelne Leistungsangebote zu verändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung des Clubs für das Mitglied zumutbar sind und die vertraglichen Hauptleistungen im Wesentlichen bestehen bleiben.

  1. Jugendliche und nicht voll Geschäftsfähige

Interessenten und Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie Interessenten und Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht voll geschäftsfähig sind, können mit dem Club keinen Vertrag online abschließen. Ein Vertrag mit dem Club kann von diesen Kunden aber jederzeit im Club mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Interessenten oder Mitglieds geschlossen werden, welche schriftlich vorgelegt werden muss.

  1. Vertragsschluss im Club

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Club durch Unterschrift des Interessenten/ Mitglieds zustande. Der Club ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit dem Club aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch den Club gekündigt wurde.

  1. Online-Vertragsabschluss

Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt der Interessent/ das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Vertrag abschließen“ (oder ähnlich) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch den Club. Der Club ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit dem Club aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch den Club gekündigt wurde. Mitgliedern, die ihren Vertrag online mit dem Club abgeschlossen haben und

die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das der Club separat informiert.

  1. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, dem Club bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen vom Club (z. B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der AGBs) entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

  1. Aktivierungsgebühr

Mit Beginn der Mitgliedschaft wird eine einmalige Aktivierungsgebühr in Höhe von € 30,00 fällig. Diese Gebühr dient der Einrichtung und Bereitstellung des Zugangs zum Studio sowie der administrativen Abwicklung des Vertragsbeginns. Die Aktivierungsgebühr ist auch im Falle eines Widerrufs der Mitgliedschaft gemäß § 355 BGB zu entrichten, sofern die VAMOS Fitness GmbH bereits mit der Vertragserfüllung begonnen hat oder administrative Leistungen erbracht wurden.

  1. Hausordnung
    1. Allgemein

Die Mitglieder verpflichten sich, die Hausordnung der VAMOS Fitness GmbH jederzeit zu beachten. Diese ist vor Ort ausgehängt und in ihrer jeweils aktuellen Fassung gültig. Das Personal ist befugt, im Bedarfsfall Weisungen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung oder zur Einhaltung der Hausordnung zu erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, den Weisungen Folge zu leisten.

  1. Unangemessenes Verhalten und Konsequenzen

Jegliche Form von Diebstahl, Sachbeschädigung oder unangemessenem Verhalten wie Belästigung, Beleidigung oder Gewalt gegenüber anderen Mitgliedern oder dem Personal ist strengstens untersagt. Verstöße gegen diese Regeln führen unmittelbar zu einem Hausverbot und können darüber hinaus strafrechtlich verfolgt werden.

  1. Umgang mit Einrichtungen und Geräten

Mitglieder sind angehalten, die Einrichtung und Gerätschaften pfleglich zu behandeln. Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, führen ebenfalls zu einem Hausverbot und können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

  1. Maßnahmen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder andere Vorschriften behält sich die VAMOS Fitness GmbH das Recht vor, die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen. In schweren Fällen, insbesondere bei strafrechtlich relevanten Handlungen, wird der Zugang zum Club dauerhaft gesperrt.

  1. Elektronische Zutrittskontrolle
    1. Allgemein

Die Kontrolle der Benutzung der Einrichtungen erfolgt computergesteuert. Der Zutritt sowie die Nutzung von Zusatzleistungen können deshalb nur mittels eines gültigen Zutrittsmediums erfolgen. Das Zutrittsmedium ist ebenso wie die Mitgliedschaft nicht übertragbar und darf keinem Dritten überlassen werden. Darüber hinaus ist der Zutritt zum Club ohne Zugangsmedium nicht gestattet. Wird gegen diese Bestimmungen verstoßen, verpflichtet sich das Mitglied, einen Schadensersatz in Höhe von € 200 zu zahlen; dem Mitglied bleibt vorbehalten, den Nachweis eines geringeren Schadens oder des Fehlens eines Schadens zu erbringen. Wir behalten uns vor, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Ein Verlust des Zutrittsmediums ist unverzüglich zu melden. Die Gebühr für das Zutrittsmedium in Höhe von € 20 wird in diesem Fall fällig. Im Falle eines Guthabens auf dem Zutrittsmedium besteht kein Anspruch des Mitgliedes auf Auszahlung des Guthabens oder Verrechnung mit Mitgliedsbeiträgen. Das Guthaben verfällt mit dem Vertragsende der Mitgliedschaft.

  1. Zutrittssystem

Die VAMOS Fitness GmbH verwendet ein digitales Zutrittssystem, das auf der Nutzung von QR-Codes

sowie RFID-Chips (V Card) basiert. Dieses System dient der Sicherstellung eines effizienten und sicheren Zugangs zu den Fitnessstudio-Räumlichkeiten.

  1. Registrierung und Nutzung
    1. QR-Code

Mitglieder erhalten nach Vertragsabschluss einen individuellen QR-Code, der für den Zugang zu den Fitnessstudio-Räumlichkeiten erforderlich ist. Der QR-Code wird persönlich zugewiesen und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

  1. V Card

Alternativ oder ergänzend zum QR-Code können Mitglieder die V Card zur Identifikation nutzen. Die V Card wird persönlich zugewiesen und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

  1. Datenschutz und Datensicherheit
    1. QR-Code

Die im QR-Code enthaltenen Daten beschränken sich auf eine eindeutige Identifikationsnummer, die keinen direkten Rückschluss auf die Identität des Mitglieds zulässt.

  1. V Card

Die in der V Card enthaltenen Daten beschränken sich auf eine eindeutige Identifikationsnummer, die keinen direkten Rückschluss auf die Identität des Mitglieds zulässt.

  1. Löschung der Daten

Die biometrischen Daten sowie der QR-Code-Zugriff werden bei Vertragsbeendigung gelöscht, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem entgegen.

  1. Zugangsbedingungen

Mitglieder sind verpflichtet, den QR-Code, die Face-ID oder andere Zutrittsmedien ausschließlich persönlich zu nutzen. Eine Weitergabe des Zutrittsmediums oder QR-Codes oder die Ermöglichung des Zugangs durch Dritte ist untersagt. Bei Verlust des Zutrittsmediums/ QR-Codes oder bei Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten hat das Mitglied die VAMOS Fitness GmbH unverzüglich zu informieren. Im Falle des Missbrauchs des Zutrittssystems behält sich die VAMOS Fitness GmbH das Recht vor, den Zugang des Mitglieds zu sperren und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

  1. Haftungsausschluss
    1. Haftungsausschluss bei Missbrauch

Die VAMOS Fitness GmbH haftet nicht für Schäden, die durch den Missbrauch des Zutrittsmediums/ QR-Codes oder der Face-ID durch Dritte entstehen, es sei denn, die VAMOS Fitness GmbH hat den Missbrauch zu vertreten. Bei unerlaubtem Zutritt oder der Weitergabe des Zutrittsmediums/ QR-Codes an Dritte wird eine Strafe in Höhe von € 250 fällig, inklusive Hausverbot.

  1. Verantwortung des Mitglieds

Das Mitglied trägt die Verantwortung für die sichere Verwahrung des Zutrittsmediums/ QR-Codes und den sorgfältigen Umgang mit der Face-ID-Technologie.

  1. Änderungen des Systems

Die VAMOS Fitness GmbH behält sich das Recht vor, das Zutrittssystem zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, sofern dies für die Sicherheit oder die Effizienz des Zugangs erforderlich ist. Mitglieder werden über entsprechende Änderungen rechtzeitig informiert.

  1. Einwilligungserklärung

Mit der Nutzung des Face-ID-Zugangs erklärt das Mitglied seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der biometrischen Daten.

Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nach Widerruf der Einwilligung erfolgt der Zugang nur noch über das Zutrittsmedium/ QR-Code.

  1. Besondere Hinweise zu den personallosen Öffnungszeiten

Während den nachfolgend genannten personallosen Öffnungszeiten gibt es keine Trainingsbetreuung oder -aufsicht:

Montag - Freitag: 05:00 - 09:00 Uhr & 21:00 - 01:00 Uhr

Samstag, Sonntag & Feiertage: 05:00 - 09:00 Uhr & 13:00 - 01:00 Uhr

Der Club ist in dieser Zeit nicht mit Personal besetzt. Das bedeutet, dass weder Einweisungen in die Nutzung und Bedienung von Geräten erfolgen können, noch eine Überwachung des Trainings durch den Club stattfindet. Wichtig ist, dass während dieser Zeiten weder Trainingsunfälle noch andere Notsituationen vom Club wahrgenommen werden können und dementsprechend können keine Hilfeleistungen oder Maßnahmen eingeleitet werden. Im Club sind jedoch Handlungsempfehlungen sowie Kontaktdaten von Hilfspersonen bei Unglücksfällen ausgehängt. Das Duschen ist nur bis 15 Minuten vor Ende der personallosen Öffnungszeiten möglich. Es sei klargestellt, dass die Anlage auch während dieser Zeiten nur vom Mitglied persönlich genutzt werden darf. Zur Schließzeit (01:00 Uhr) schaltet sich automatisch die Alarmanlage ein. Sollte durch zu spätes Verlassen der Einrichtung ein Alarm ausgelöst werden, sind die Kosten und der Aufwand für einen damit verbundenen Polizeieinsatz vom Verursacher zu tragen.

  1. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung
    1. Erstlaufzeit

Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt mindestens einen Monat (je nach Vertrag). Danach verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird.

  1. Kündigung

Der Mitgliedsvertrag kann von dem Mitglied und dem Club jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit (6.1) bzw. eines Verlängerungszeitraums (6.3) gekündigt werden.

  1. Vertragsverlängerung

Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß (6.6) gekündigt, verlängert sich der Mitgliedsvertrag jeweils um einen weiteren Monat, wobei stets eine Kündigungsfrist von einem Monat für beide Vertragspartner gilt. Bei Aktionsmitgliedschaften ändert sich der Mitgliedsbeitrag nach der vereinbarten Grundlaufzeit automatisch und ohne vorherige Ankündigung in die jeweilige abgeschlossene Kategorie zum Regeltarif.

  1. Außerordentliche Kündigung

Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Club ist ferner zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe von zwei Monatsbeiträgen erreicht. Kündigt der Club aus wichtigem Grund, kann der Club den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit als Schadenersatz geltend machen, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung durch den Club aus wichtigem Grund nicht verschuldet oder es weist nach, dass dem Club kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

  1. Ruhen der Mitgliedschaft

Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Die Ruhezeit darf in Summe pro Kalenderjahr höchstens zwei Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate möglich. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit muss spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Ruhemonates in Textform (z. B. per Kontaktformular oder Brief oder E-Mail) beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft. Für die Dauer der Stilllegung kann das Mitglied die Leistungen im Club nicht in Anspruch nehmen.

  1. Form

Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Club in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Club. Kündigungen sind durch das Mitglied gegenüber der VAMOS Fitness GmbH ausschließlich per E-Mail (hallo@vamos.fitness) zu erklären. Können Kündigungen aufgrund mangelhafter Angaben keiner Mitgliedschaft zugeordnet werden, gelten diese als nicht zugestellt.

  1. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug
    1. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren / Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags

Die Zahlungen des vereinbarten Mitgliedsbeitrages entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaft. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Club hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Der Wochenbeitrag für jede Mitgliedswoche (Mitgliedsbeitrag) ist im Voraus zu entrichten. Er wird 2-wöchentlich fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Nutzer die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Die VAMOS Fitness GmbH ist berechtigt, Mitgliedsbeiträge einen Monat im Voraus per Lastschriftverfahren einzuziehen. Kommt das Mitglied mit drei Beiträgen schuldhaft in Verzug, so ist der gesamte Mitgliedsbeitrag bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin sofort zur Zahlung fällig. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten vom Mitglied zu tragen.

  1. Kosten bei Rückbuchungen

Bei  monatlicher  Zahlungsweise  werden  sämtliche  Gebühren  ausschließlich  über  das SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Antragstellers abgebucht. Sollte es zu mehr als einer Rücklastschrift kommen, sind wir nicht mehr zur Einziehung verpflichtet. Das Mitglied hat dann die Zahlung mittels Überweisung vorzunehmen, wobei die rechtzeitige Gutschrift auf unserem Konto entscheidend ist. Im Falle des Widerrufs des SEPA-Lastschrifteinzugs und falls wir aufgrund wiederholter Rücklastschriften keine SEPA-Lastschrifteinzüge mehr vornehmen können, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag um 5,00 € zuzüglich der Bankrücklastschriftgebühren der jeweiligen Bank pro Zahlungsperiode.

  1. Zahlungsverzug

Die VAMOS Fitness GmbH behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied im Verzugsfall die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten eines Inkassobüros, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.

  1. Preisanpassungsrecht

Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist die VAMOS Fitness GmbH berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. Der Club wird dem Mitglied die Anpassung in Textform mitteilen. Diese Erhöhung des Mitgliedsbeitrags wird ab Beginn des dem Zeitpunkt der Mitteilung folgenden Vertragsjahres wirksam. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.

  1. VAMOS Relax
    1. Allgemein

Die Sauna steht ausschließlich den Mitgliedern der VAMOS Fitness GmbH zur Verfügung. Ein Zugang durch Dritte ist nicht gestattet. Die Nutzungszeiten der Sauna richten sich nach den veröffentlichten Öffnungszeiten und sind entsprechend einzuhalten.

  1. Verhalten in der Sauna

Der respektvolle Umgang mit anderen Nutzern sowie das Einhalten der allgemeinen Hausordnung sind jederzeit sicherzustellen. Jegliches unangemessenes Verhalten, wie etwa laute Gespräche, Belästigungen oder unsachgemäßer Gebrauch der Sauna-Einrichtungen, ist untersagt und kann zum Ausschluss von der Nutzung führen.

  1. Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen die Regeln, einschließlich mutwilliger Beschädigung oder Verunreinigung der Einrichtungen, können Schadensersatzansprüche und ein Hausverbot nach sich ziehen. Bei wiederholtem

Fehlverhalten oder schwerwiegenden Verstößen behält sich die VAMOS Fitness GmbH das Recht vor, die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen.

  1. Haftungsausschluss

Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr. Die VAMOS Fitness GmbH haftet nicht für gesundheitliche Schäden, die aus der Nutzung der Sauna resultieren, es sei denn, diese wurden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der VAMOS Fitness GmbH verursacht.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen die Nutzung der Sauna vorher ärztlich abklären sollten.

  1. VAMOS Kids
  1. Allgemein

Der VAMOS Kids-Club ist ein ergänzendes Angebot der VAMOS Fitness GmbH, das Mitgliedern die Betreuung ihrer Kinder während der Trainingszeit ermöglicht. Die Betreuung gilt für Kinder von 3 bis 10 Jahren. Eine Betreuung von Kindern kann nicht generell zugesichert werden. Die Möglichkeit einer Betreuung wird im Einzelfall geprüft, um sicherzustellen, dass eine angemessene und qualitativ hochwertige Betreuung gewährleistet werden kann.

  1. Anmeldung und Abholung

Kinder dürfen die Kids-Area nur nach vorheriger Anmeldung nutzen. Eltern müssen alle relevanten Informationen, wie Allergien, gesundheitliche Besonderheiten und Notfallkontakte, im Anmeldeformular angeben. Die Kinder dürfen ausschließlich von den Personen abgeholt werden, die bei der Anmeldung benannt wurden. Eine Abholung durch Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Mitteilung gestattet.

  1. Verhaltensregeln

Kranke Kinder oder Kinder mit ansteckenden Krankheiten dürfen die Kids-Area nicht besuchen, um die Gesundheit der anderen Kinder und des Personals zu schützen. Das Mitbringen von Essen und Getränken ist erlaubt, jedoch müssen Eltern sicherstellen, dass keine allergenen Lebensmittel enthalten sind, die andere Kinder gefährden könnten. Kinder und Eltern sind verpflichtet, die Regeln der Kids-Area einzuhalten. Respektvolles Verhalten gegenüber anderen Kindern und dem Betreuungspersonal ist stets erforderlich.

  1. Rechte und Pflichten des Personals

Das Betreuungspersonal hat das Recht, Kinder bei Fehlverhalten, das andere Kinder gefährdet oder den Ablauf stört, von der weiteren Nutzung der Kids-Area auszuschließen. Im Falle eines Notfalls wird das Betreuungspersonal umgehend die Eltern oder Notfallkontakte informieren. Sollte eine medizinische Versorgung erforderlich sein, wird diese unverzüglich eingeleitet.

  1. Haftung

Die Nutzung der Kids-Area erfolgt auf eigene Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die VAMOS Fitness GmbH haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Einrichtung oder durch das Verhalten anderer Kinder entstehen, außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die VAMOS Fitness GmbH. Eltern haften für Schäden durch mitgebrachte gefährliche Gegenstände.

  1. Ausschluss und Änderungen

Die VAMOS Fitness GmbH behält sich das Recht vor, die Nutzung der Kids-Area zu untersagen, falls wiederholt gegen die Regeln verstoßen wird. Anpassungen der AGBs werden rechtzeitig bekanntgegeben.

  1. VAMOS Work
    1. Allgemein

Die Nutzung des Workspaces ist ausschließlich Mitgliedern der VAMOS Fitness GmbH vorbehalten. Der Zugang erfolgt über das Zutrittssystem des Fitnessstudios (Zutrittsmedium, QR-Code oder Face-ID). Die Plätze sind nach dem Prinzip „First come, first serve“ verfügbar, eine Reservierung ist (vorerst) nicht möglich.

  1. Nutzung des Workspace
    1. Arbeitszeiten

Der Workspace steht während der Öffnungszeiten des Fitnessstudios zur Verfügung. Änderungen der Verfügbarkeit, etwa durch Veranstaltungen oder Wartungsarbeiten, werden rechtzeitig bekanntgegeben.

  1. Verhalten im Workspace

Ein respektvolles und störungsfreies Verhalten wird vorausgesetzt. Laute Gespräche und Störungen anderer Nutzer sind zu vermeiden. Mitglieder sind verpflichtet, ihren Arbeitsplatz sauber zu hinterlassen und Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.

  1. Technische Ausstattung

Die technische Ausstattung (z. B. WLAN, Stromanschlüsse) wird ohne Gewährleistung bereitgestellt. Für den Ausfall von Geräten oder Verbindungen übernimmt die VAMOS Fitness GmbH keine Haftung.

  1. Haftung
    1. Allgemein

Die Mitglieder haften für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Einrichtungen oder Geräte verursacht werden. Die Haftung der VAMOS Fitness GmbH ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Es wird keine Haftung für verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände übernommen. Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln oder Beschädigung der Einrichtung behält sich die VAMOS Fitness GmbH das Recht vor, Mitglieder von der Nutzung des Workspaces auszuschließen.

  1. Nutzung von Internet und IT-Systemen

Die Internetnutzung innerhalb der VAMOS Work-Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die VAMOS Fitness GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Cyberangriffe, Malware oder andere sicherheitsrelevante Vorfälle entstehen. Nutzer sind verpflichtet, beim Surfen im Internet die geltenden Gesetze einzuhalten und insbesondere keine urheberrechtsverletzende, rechtswidrige oder unangemessene Inhalte aufzurufen, herunterzuladen oder zu verbreiten. Verstöße können zum sofortigen Ausschluss von der Nutzung führen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  1. Nutzung von Speichermedien

Die Verwendung von USB-Sticks, externen Festplatten oder anderen Speichermedien in Geräten der VAMOS Fitness GmbH ist nur erlaubt, wenn diese frei von Malware, Viren oder anderen schädlichen Programmen sind. Die VAMOS Fitness GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung solcher Speichermedien entstehen, einschließlich Datenverlust oder Schäden an den eigenen oder bereitgestellten Geräten. Es ist untersagt, unerlaubt Software oder Daten über externe Geräte auf die Systeme der VAMOS Fitness GmbH zu übertragen. Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  1. VAMOS Coach
    1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Personal-Training-Leistungen, die von internen oder externen Personal Trainern im Rahmen der Kooperation mit der VAMOS Fitness GmbH erbracht werden. Interne Personal Trainer sind Mitarbeiter der VAMOS Fitness GmbH. Externe Personal Trainer sind selbstständige Dienstleister, die in Kooperation mit der VAMOS Fitness GmbH tätig sind. Der Vertrag über Personal-Training-Leistungen kommt direkt zwischen dem Kunden und der VAMOS Fitness GmbH zustande.

  1. Vertragsgegenstand

Der Vertrag umfasst die individuelle Betreuung des Kunden durch einen qualifizierten internen oder externen Personal Trainer. Die VAMOS Fitness GmbH stellt Infrastruktur, Geräte und organisatorische Unterstützung bereit, um eine hochwertige Betreuung sicherzustellen.

  1. Buchung und Terminvereinbarung

Termine für Personal Training werden über die VAMOS Fitness GmbH oder direkt mit dem zugewiesenen Trainer vereinbart. Kunden können Präferenzen für bestimmte Trainer äußern, die Zuteilung erfolgt jedoch nach Verfügbarkeit. Stornierungen oder Terminverschiebungen müssen mindestens 24 Stunden vor der geplanten Einheit erfolgen. Kurzfristige Absagen führen zur Berechnung der Einheit in voller Höhe.

  1. Kosten und Zahlung

Die Kosten für Personal Training werden von der VAMOS Fitness GmbH festgelegt und direkt mit dem Kunden abgerechnet, unabhängig davon, ob die Einheit von einem internen oder externen Trainer durchgeführt wird. Externe Personal Trainer erhalten ihre Vergütung über die VAMOS Fitness GmbH, gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Trainer und VAMOS. Zahlungen für Personal Training sind im Voraus zu leisten und können direkt über das VAMOS-Buchungssystem gebucht werden.

  1. Haftung

Die VAMOS Fitness GmbH haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrer Mitarbeiter oder Vertreter entstehen. Für gesundheitliche Schäden, die durch unvollständige Angaben des Kunden über gesundheitliche Einschränkungen entstehen, übernimmt die VAMOS Fitness GmbH keine Haftung.

  1. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Kunden werden von der VAMOS Fitness GmbH ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt.

  1. Verbotene Substanzen im Club
    1. Verbotene Substanzen

Im Club ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in den Club untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Club anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

  1. Folgen eines Verstoßes

Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d. h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im Club oder gibt solche an Dritte weiter, kann der Club von diesem für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von € 500,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass dem Club kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  1. Sitzverlegung

Bei einer Verlegung der Trainingsräume innerhalb der Gemeinde, in der sich derzeit die Trainingsräume befinden, steht dem Mitglied ein Recht zur fristlosen Kündigung nur dann zu, wenn die Nutzung der Trainingsmöglichkeiten an dem neuen Trainingsort in der Gemeinde für das Mitglied unzumutbar und/ oder unmöglich wäre.

  1. Haftung

Die Haftung der VAMOS Fitness GmbH sowie ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf die Fälle grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in den Club zu bringen. Von Seiten der VAMOS Fitness GmbH werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch die VAMOS Fitness GmbH zur Verfügung gestellten Spind begründet keine Pflichten für die VAMOS Fitness GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

  1. Datenschutz

In der EDV-Anlage der VAMOS Fitness GmbH werden ausschließlich diejenigen personenbezogenen Daten gespeichert (einschließlich des Mitgliedsfotos), die für die Abwicklung und Erfüllung der Leistungsverpflichtungen der Mitgliedschaftsvereinbarung zwingend erforderlich sind und werden auch nur dafür verwendet. Eine darüber hinausgehende Speicherung von Daten erfolgt nicht. Jede Änderung der Adress- oder Bankdaten hat das Mitglied unaufgefordert mitzuteilen. Der Club behält sich vor, durch Hinweisschilder kenntlich gemachte Teilflächen mit Videokameras zu überwachen und einzelfallbezogen Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich und rechtlich zulässig ist. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden eingehalten.

  1. Kontaktaufnahme

Die VAMOS Fitness GmbH versendet auf dem Postweg, per E-Mail oder per WhatsApp Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung der VAMOS Clubs. Hierzu gehören auch Werbeaktionen. Das Einverständnis zur Kontaktaufnahme per E-Mail oder WhatsApp gilt nur dann, wenn uns das Mitglied seine E-Mail Adresse oder Mobilnummer mitgeteilt hat. Das Einverständnis kann jederzeit von dem jeweiligen Mitglied, ohne Angabe von Gründen, schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden.

  1. Schlussbestimmungen
    1. Änderungen dieser AGBs

Der Club ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Club auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist der Club berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten des Monatszyklus zu kündigen.

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

  1. Teilnahme an Streitschlichtung

Der Club ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.

Stand: 07/2025